Als Besitzer eines Gewerbegebäudes oder auch im Falle eines privaten Gebäudes, müssen Sie als Besitzer die Räum- und Streupflicht einhalten. Da mit dem Wintereinfall, Schnee, Glätte und Eis die Verletzungsrisiken steigen, ist dies sehr ernst zu nehmen. Mit unserem Winterdienst müssen Sie nicht selbst den Schnee schippen – wir stehen Ihnen 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche flexibel zur Verfügung!
Sei es ein kleiner Schneefall oder Dauerfrost, wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite! Als Dienstleister steht Ihnen die R. Kampwerth GmbH jederzeit zur Verfügung. Schnellstmöglich können wir große Schneemengen beseitigen, um die Risiken von Unfällen so gering wie möglich zu halten. Auch Glätte und Vereisungen kann unser Team schnell unter Kontrolle bringen. Neugierig geworden? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beantworten sehr gerne all Ihre Fragen!
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Als zuverlässiger Partner sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner im Winterdienst.
Entdecken Sie hier die Vorteile einer Zusammenarbeit mit der R. Kampwerth im Rahmen des Winterdienstes auf einen Blick:
Finden Sie hier die Antworten zu den meist gestellten Fragen rund um den Winterdienst:
Der Winterdienst ist im Fall von Schnee und Eis unerlässlich. Generell soll hierbei der Bürgersteig sowie alle anderen Flächen von Schnee freigeräumt werden. Besonders bei größeren Flächen bietet sich hierbei die Unterstützung eines professionellen Unternehmens an. Wir von der R. Kampwerth GmbH stehen Ihnen hierbei sehr gerne zur Verfügung!
Der Winterdienst ist immer dann essentiell, wenn durch Schneefälle oder Frost erhebliche Beeinträchtigungen entstehen. Diese Beeinträchtigungen gilt es zu beseitigen oder die Risiken so gering wie möglich zu halten. Der Winterdienst sollte somit bei Dauerfrost, lang anhaltendem Schnee oder auch einem kurzfristigen Wintereinbruch unbedingt umgesetzt werden.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies je nach Kommune variieren kann. Oftmals müssen die Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr freigeräumt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt dies häufig von 9 bis 20 Uhr. Je nach Kommune ist es möglich, dass die Regelung schon zu einer früheren Uhrzeit greift.
R. Kampwerth GmbH
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